Fahrschule KLUM
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Preise
Linie
Klasse A:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer
Durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Klasse A1:
Leichtkrafträder bis 80 km/h Höchstgeschwindigkeit für 16 - 17jährige, ab 18 Jahren unbegrenzt.

Klasse B:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur
Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg
nicht übersteigt).

Klasse M:
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer Durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem
Hubraum von nicht mehr als 50 ccm ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer Durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebs-
maschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm die zusätzlich
hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

Außerdem berechtigen
- Fahrerlaubnis der Klasse A zum Führen von Fahrzeugen der Klassen A1 und M.
- Fahrerlaubnis der Klasse A1 zum Führen von Fahrzeugen der Klasse M.
- Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klasse M und L (Traktor bis 32 km/h,
  Traktor mit Anhänger bis 25 km/h, Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h).

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